Vermischtes

Organisation zählt mehr als 300 Einsätze von Chemiewaffen in Syrien

Senfgas (Chemiewaffen)
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Im Syrienkrieg wurden womöglich häufiger als bisher angenommen Chemiewaffen eingesetzt. Das Berliner Global Public Policy Institute (GPPi) zählt in einem Bericht, über den der "Spiegel" berichtet, insgesamt 336 "glaubwürdig nachgewiesene" Angriffe mit chemischen Kampfstoffen wie Chlorgas oder Sarin.
98 Prozent dieser völkerrechtlich geächteten Attacken gingen demnach auf das Konto von Syriens Diktator Baschar al-Assad, für den Rest sei die Terrororganisation "Islamischer Staat" verantwortlich, heißt es in der Untersuchung mit dem Titel "Nowhere to Hide". Das internationale Expertenteam recherchierte zudem Flugbewegungen der Angreifer. Bei etwas über 90 Prozent der Regime-Angriffe kam demnach Chlorgas zum Einsatz. Die schweren Gasflaschen werden oft aus Hubschraubern abgeworfen, deren Starts und Landungen teilweise von Beobachtern am Boden erfasst werden konnten. Die übereinstimmenden Koordinaten von Flügen und Angriffen konnten in vielen Fällen mit dem Beginn einer Armeeoffensive des Assad-Regimes verknüpft werden. Dabei waren meist die als Elitetruppe bezeichneten "Tiger Forces" beteiligt. Im Herbst 2017 wurden demnach die "Tiger" und Hubschrauber aus der zentralsyrischen Wüste in die Stadt Hama verlegt, für eine Offensive gegen die Rebellenhochburg Idlib – und die Zahl der Chemiewaffenangriffe dort ging ab Januar in die Höhe. Die aufgeführten Angriffe beurteilte das GPPi anhand übereinstimmender Quellen oder ärztlicher Untersuchungen der Opfer. 162 weitere Meldungen von Chemiewaffenangriffen wurden verworfen, weil die Beleglage zu dünn war. Die Organisation erhielt Zugang zu den gesamten Datensammlungen von Organisationen mit sehr unterschiedlichen Perspektiven wie der Syrian American Medical Society, dem Syrian Network for Human Rights und den Militärexperten des britischen Fachverlags IHS Jane’s. Abgeglichen wurden sie mit den Recherchen der Uno und anderer internationaler Organisationen ebenso wie mit den Archiven lokaler Ortskomitees in den syrischen Aufstandsgebieten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.